BFD oder FSJ

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

oder

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Wer ist angesprochen?

Jugeliche oder Erwachsene, nach Vollendung der allgemeinen Schulpflicht
Alter: FSJ bis 26 Jahre, BFD bis 99 Jahre
Widerholung: FSJ nur einmalig, BFD nach fünf Jahren
Dauer: in der Regel 12 Monate
Arbeitszeiten: Vollzeit, BFD für Freiwillige über 27 Jahre in Teilzeit möglich

Was erwartet dich?

Der Freiwillligendienst wird als praktische Hilfstätigkeit in einer Kindertageseinrichtung absolviert. Du lernst den Alltag in der Kindertageseinrichtung und die Arbeit mit und für (junge) Menschen kennen.

Die Fachkräfte leisten Unterstützung bei der Einarbeitung und während des Freiwilligendienstes. Neben der Tätigkeit in der Kindertageseinrichtung wirst du an Seminaren teilnehmen, in denen u.a. Erfahrungen aus der praktischen Tätigkeit besprochen werden. Außerdem haben die Seminare das Ziel, Interesse an gesellschaftlichen Zusammenhängen zu wecken und eien berufliche Orientierung zu ermöglichen. Der Starttermin kann individuell bestimmt werden, orientiert sich aber oft am Schuljahresbeginn.

Flyer als PDF zum download

Bild von tanzenden Kindern
  • Vergütung ca. 470 € monatlich
  • 30 Tage Urlaubsanspruch
  • 25 gesetzlich vorgeschriebenen Seminartage, zum Teil an einem externen Bildungszentum
  • Dienstzeitbescheinigung und ein Zeugnis zum Abschluss
  • Kindergeldanspruch bleibt bestehen